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Als Haus bezeichnet man ein Gebäude in der Regel, wenn dessen vorrangiger Zweck ist, Menschen regelmäßig als Unterkunft zu dienen, insbesondere zum Wohnen, Arbeiten oder für Zusammenkünfte.
Eine scharfe Abgrenzung gegenüber anderen Gebäuden gibt es nicht. Neben dem oben beschriebenen Zweck sind typische, aber nicht immer zwingend erforderliche Merkmale eines Hauses:
das Vorhandensein von zahlreichen Fenstern (in Abgrenzung zum Beispiel zu Bunkern oder Scheunen),
Raumhöhen, die ca. 4 Meter nicht überschreiten (in Abgrenzung zum Beispiel zu Hallen, Kinos oder Theaterbauten),
eine gewisse Qualität und Dauerhaftigkeit (in Abgrenzung zum Beispiel zu Hütten, Baracken, Containern oder behelfsmäßigem Unterschlupf).
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